Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der P-U-E-S Party- und Eventservice GmbH (nachfolgend auch P-U-E-S genannt)


Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietgegenstände von P-U-E-S, insbesondere für Toilettenwagen, Toilettencontainer, Toilettenkabinen, Fäkalientanks sowie für sämtliche von P-U-E-S angebotenen Serviceleistungen.
Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Verwendet der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind diese nur insoweit wirksam, als sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch P-U-E-S schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn er Ihnen zunächst widersprochen hat, durch Annahme der Leistungen an.

I. Begriffsbestimmung
1. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass Ihnen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige  Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in der Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

II. Angebote, Vertragsinhalt, geschuldeter Mietgegenstand
1. Die Angebote von P-U-E-S sind unverbindlich. Angaben über den Mietgegenstand, beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstige Unterlagen sowie über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch P-U-E-S Vertragsbestandteil.
2. P-U-E-S behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist.
3. Mietet der Verbraucher den Gegenstand auf elektronischem Wege, wird P-U-E-S den Zugang unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Mietangebotes dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Sofern der Kunde den Gegenstand auf elektronischem Wege mietet, wird der Vertragstext von P-U-E-S gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-mail zugesandt.
5. Eine Haftung von P-U-E-S kommt nur in Betracht, wenn der vom Kunden beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar oder die Tauglichkeit der Mietsache zur konkreten Nutzung beeinträchtigt ist.
6. Angebote, Entwürfe Muster die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden mit 10% der Auftragssumme berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

III. Mietsache
1. Der Kunde verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
2. Der Kunde ist verpflichtet die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen
auszuführen.
3. P-U-E-S ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung der Mietsache – aus welchem Grund auch immer – trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens dieser Ereignisse hat der Kunde P-U-E-S unverzüglich zu unterrichten.
5. Der Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und P-U-E-S vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts. Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort ist nicht gestattet.
6. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
7. Wird der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäude oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.
8. Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, P-U-E-S entweder durch Telefax oder durch Einschreiben/ Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen und vorab den oder die Dritten auf das Eigentum von P-U-E-S schriftlich hinzuweisen und diesen Hinweis P-U-E-S innerhalb gleicher Frist zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, P-U-E-S sämtliche Kosten zur Wiedererlangung zu ersetzen und auf Verlangen für die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu zahlen.
9. Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice – sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde – einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung von P-U-E-S festgelegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenwagen – Kabinen – Containern bis auf 5m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens P-U-E-S als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen.
10. Erforderliche Versorgungsanschlüsse werden durch den Kunden zur Verfügung gestellt.
11. Der Kunde trägt die Kosten für Transport und Ladung.

IV. An- und Rücklieferung
1. Sofern der Kunde die An- und/ oder Rücklieferung der Mietsache selbst vornimmt, ist er für die fachmännische Ausführung verantwortlich und trägt die Gefahr von Verlust und Beschädigung. Bei fehlender Bekanntgabe des Lieferortes durch den Kunden geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft über, es sei denn, der Kunde holt die Mietsache selbst ab. Im letzten Fall geht die Gefahr mit Übergabe über. P-U-E-S haftet nicht für verspätete Anlieferung oder Abholung der Gegenstände durch ein Transportunternehmen, selbst wenn dieses durch P-U-E-S beauftragt worden ist.
2. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde für ordnungsgemäßes und fachmännisches Abladen und Anschließen der Mietsache an Versorgungseinrichtungen bei Anlieferung zu sorgen. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn die Ab- und Aufladung durch oder im Auftrag von P-U-E-S vorgenommen worden ist. Im Fall der Vermietung von Toilettenwagen –Kabinen – Containern sind Auf- und Abbauarbeiten im Mietpreis nicht enthalten.

V. Reinigungsservice und sonstige Dienstleistungen
Gegenstand der von P-U-E-S geschuldeten Leistungen ist das Leistungsverzeichnis von P-U-E-S. Über das Leistungsverzeichnis hinausgehende (auch aus fachlichem Ermessen notwendige) Dienstleistungen werden gesondert berechnet. Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt durch P-U-E-S. Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom etc.), geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für Mitarbeiter sowie Lagermöglichkeiten für Geräte werden seitens des Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

VI. Rügepflicht und Mängelhaftung
1. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mängelfrei und betriebsbereit an.
2. Während der Mietzeit auftretende Mängel sind P-U-E-S unverzüglich anzuzeigen. Mängel die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
3. Über Mietminderungsansprüche bei anerkannten Mängel hinaus und soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haftet P-U-E-S nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

VII. Haftungsbegrenzungen
1. Steht dem Kunden für den Fall schuldhafter Pflichtverletzungen oder aus sonstigen Rechtsgründen ein Anspruch auf Schadenersatz zu, wird dieser zu Gunsten von P-U-E-S dahingehend begrenzt, dass P-U-E-S haftet,
a) in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden ihrer Organe oder leitenden Angestellten;
b)dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
c)außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen.
2. Der Höhe nach haftet P-U-E-S nur auf Ersatz des typisch voraussehbaren Schadens.
3. Voraussehbare Schäden werden in Fällen von Sach- und Vermögensschäden auf 150.000,- € und bei Bearbeitungsschäden auf 10.000,- € begrenzt.
4. P-U-E-S ist bereit, höhere Versicherungssummen zu vereinbaren, sofern der Kunde hierfür die Kosten übernimmt.
5. Der Kunde ist verpflichtet, schriftlich nachzuweisen, dass die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl versichert sind.
6. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern P-U-E-S die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7. P-U-E-S behält sich vor, im Falle höherer Gewalt und bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, Zelte, Bühnen etc. nicht aufzubauen. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

VIII. Dauer des Mietverhältnisses / Kündigung / Abholung-Avisierung
1. Die Mietzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern die
Mietsache durch Umstände, die P-U-E-S zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird.
2. Das Mietgut wird lediglich für die vereinbarte Mietzeit zur Verfügung gestellt. P-U-E-S ist berechtigt, eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht spätestens 12 Stunden nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit P-U-E-S wieder zur Verfügung gestellt wird.

IX. Rückgabe der mietsache / Gefahrtragung
1. Die vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Kunden nicht von den vertraglichen Pflichten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen Zubehörs fristgemäß, mängelfrei und gesäubert zurückzugeben. Etwaige vom Kunden in die Mietsache eingebrachte Gegenstände hat der Kunde vor Rückgabe zu entfernen, andernfalls ist P-U-E-S berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entfernen.
3. Werden bei der Rückgabe Mängel, Verschmutzungen oder sonstige Schäden oder die Wartungsdürftigkeit des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.
4. Sofern P-U-E-S die Abholung der Mietsache bei dem Kunden schuldet, erfolgt diese im Rahmen der Tourenplanung, sofern mit dem
Besteller nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5. Solange sich die Mietsache vertragsgemäß bei dem Kunden befindet, trägt dieser die Gefahr von Verlust und Beschädigung.
6. Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Kunden.
Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelheiten besteht und eine vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die endgültige Zählung und Schadenfeststellung erst in den Räumen von P-U-E-S stattfindet. P-U-E-S garantiert, dass in der Zeit der Abholung bis zur Zählung keine Verluste entstehen.

X. Mietzins / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung etc.
1. Rechnungen sind sofort zahlbar.
2. Leistungen und Preise werden von P-U-E-S freibleibend festgesetzt und können nach Vertragsschluss modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.
3. Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Entgelten sind ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen P-U-E-S ab Zugang der ersten Mahnung Verzugzinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.
5. Ist der Kunde mehr als 8 Tage in Verzug, hat P-U-E-S das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
6. Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von 5,- € vereinbart.
7. Bei der Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen, besonderer Materialen oder Vorleistungen wird hierfür 50% Vorkasse veranlagt. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festhaltenden Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.

XI. Sicherungsrechte des Vermieters, Forderungsabtretung
Der Kunde tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen von P-U-E-S sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seine Versicherer (soweit dies nach den Bedingungen seiner Versicherer zulässig ist) sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seinen Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Kunden ab, zu deren Erbringung der Mietgegenstand eingesetzt wird. P-U-E-S nimmt die Abtretungen an und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Forderungsabtretung gegenüber dem Drittschuldner/ n so lange nicht offen zu legen, wie der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grunde gekündigt ist.

XII. Kündigung und Rücktritt
1. Ein wichtiger Kündigungsgrund für P-U-E-S liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit der Zahlung eines Monats-Mietzinses in Verzug ist
- Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden durchgeführt werden
- Bei dem Kunden im Sinne § 17 ff. Insolvenzordnung Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt
- der Kunde den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblicher vertragswidriger Weise benutzt
- der Kunde den Mietgegenstand unbefugt an dritte überlässt oder an einen vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt.
2. Der Rücktritt von einem Vertrag ist nur bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zulässig. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist der volle Mietpreis zu entrichten.

XIII. Eigentumsvorbehalt
Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Kunden käuflich erworben, so bleibt der Mietgegenstand bis zur vollen Bezahlung aller Miet-, Kauf- und sonstigen Rechnungen Eigentum von P-U-E-S.

XIV. Sonstige Bestimmungen
1. Änderungen und/ oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen im Rahmen des rechtlich Zulässigen möglichst nahe kommt.
3. P-U-E-S kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftragebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nicht verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

XV. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechselund Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers.